Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge
zwischen GRAFIKONZEPT KUNZE und den jeweiligen Auftraggebern. Sie
gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht unmittelbar widersprochen wird. Sie
gelten auch, wenn nicht zusätzlich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
hingewiesen wurde. Diese Bedingungen gelten ebenso für Folgegeschäfte,
auch wenn nicht erneut auf diese hingewiesen wurde.
2. Vertragsschluss
Alle im Namen oder im Auftrag von GRAFIKONZEPT KUNZE abgegebenen
Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Vertragsschlüsse,
Lieferbedingungen und Aufträge mit GRAFIKONZEPT KUNZE, sowie durch
GRAFIKONZEPT KUNZE vermittelte Geschäfte werden erst bei schriftlicher
Bestätigung durch GRAFIKONZEPT KUNZE verbindlich. Der Vertrag endet
mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Leistung.
3. Urheberschutz und Nutzungsrechte
Der einem Gestalter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, er ist auf die
Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen ausgerichtet. Alle
Entwürfe sind persönliche geistige Schöpfungen des Gestalters und durch
das Urheberrecht geschützt. Sind Eigentumsrechte an Entwürfen erwünscht,
muss dies gesondert verhandelt und honoriert werden. GRAFIKONZEPT
KUNZE überträgt dem Auftraggeber dann die jeweils erforderlichen
Nutzungsrechte. Mit der vollständigen Zahlung des Honorars erwirbt der
Auftraggeber das Recht, die Arbeiten in dem erforderlichen Rahmen zu
verwenden. Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) sind honorarpflichtig.
Ausgenommen davon sind Logos, die inkl. aller Nutzungsrechte abgegeben
werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung
von GRAFIKONZEPT KUNZE. Werden vom Auftraggeber Vorlagen
eingebracht, so stellt der Auftraggeber sicher, dass diese Vorlagen nicht mit
Nutzungsrechten Dritter belegt sind.
4. Honorar
Sämtliche Arbeiten werden nur nach Auftragserteilung des Auftraggebers
vorgenommen und sind grundsätzlich kostenpflichtig. Honorare sind bei
Ablieferung der Arbeiten ohne Abzug zu zahlen. Honorare sind Nettobeträge,
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Werden Leistungen in Teilen
abgenommen, so ist das jeweilige Teilhonorar bei der Abnahme des Teils
fällig.
5. Korrekturen
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe,
die Änderung von Reinzeichnungen, inhaltliche oder gestalterische
Änderungen und sonstige Textänderungen, die nach Freigabe der jeweiligen
Gestaltungs- oder Realisationsphase entstehen, sowie andere Zusatzleistungen
(Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) sind nicht durch das
Angebot abgedeckt und werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
Korrekturabzüge sind vom Kunden auf alle möglichen Fehler zu Überprüfen.
GRAFIKONZEPT KUNZE haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
Korrekturen oder Änderungswünsche sind eindeutig durch den Auftraggeber
zu benennen. Für die korrekte Bearbeitung ungenauer, fehlerhafter oder
missverständlicher Vorgaben und Änderungen wird keine Garantie
übernommen.
6. Produktion
Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Realisation (z.B. Fotografie,
Druck, Programmierung) nimmt GRAFIKONZEPT KUNZE nur aufgrund einer
mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf
dessen Rechnung vor. Die Produktion wird von GRAFIKONZEPT KUNZE
nach besonderer Vereinbarung überwacht. GRAFIKONZEPT KUNZE ist
ermächtigt, erforderliche Entscheidungen und Weisungen zu treffen. Werden
von GRAFIKONZEPT KUNZE erstellte Arbeiten nicht von dessen
Partnerunternehmen, sondern auf Wunsch des Auftraggebers bei einer von
ihm benannten Drittfirma weiterbearbeitet, so übernimmt GRAFIKONZEPT
KUNZE für ein einwandfreies Endprodukt keinerlei Gewähr. Von vervielfältigten
Werken sind GRAFIKONZEPT KUNZE mindestens 10 Belegexemplare
unentgeltlich zu überlassen. Diese Exemplare dürfen zur Eigenwerbung
benutzt werden.
7. Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit
den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist GRAFIKONZEPT
KUNZE berechtigt, die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen
zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen und Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von GRAFIKONZEPT KUNZE.
9. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
GRAFIKONZEPT KUNZE verpflichtet sich, Aufträge mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere überlassene Vorlagen sorgfältig zu
behandeln. Haftung für entstandene Schäden aber nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender
Schadenersatz ist ausgeschlossen. Soweit GRAFIKONZEPT KUNZE auf
Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und
auf dessen Rechnung vergibt, haftet GRAFIKONZEPT KUNZE nicht für die
Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Eine
Haftung für wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit wird nicht übernommen. Es
wird keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien
übernommen.
10. Schriftform
Sämtliche Absprachen bedürfen der Schriftform einschließlich der
Vereinbarung der Abweichung von der Schriftform.
11. Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit übriger Bestimmungen.
12. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von GRAFIKONZEPT KUNZE.
Februar 2018