Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen GRAFIKONZEPT KUNZE und den jeweiligen Auftraggebern. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht unmittelbar widersprochen wird. Sie gelten auch, wenn nicht zusätzlich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wurde. Diese Bedingungen gelten ebenso für Folgegeschäfte, auch wenn nicht erneut auf diese hingewiesen wurde.

2. Vertragsschluss
Alle im Namen oder im Auftrag von GRAFIKONZEPT KUNZE abgegebenen Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Vertragsschlüsse, Lieferbedingungen und Aufträge mit GRAFIKONZEPT KUNZE, sowie durch GRAFIKONZEPT KUNZE vermittelte Geschäfte werden erst bei schriftlicher Bestätigung durch GRAFIKONZEPT KUNZE verbindlich. Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Leistung.

3. Urheberschutz und Nutzungsrechte
Der einem Gestalter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, er ist auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen ausgerichtet. Alle Entwürfe sind persönliche geistige Schöpfungen des Gestalters und durch das Urheberrecht geschützt. Sind Eigentumsrechte an Entwürfen erwünscht, muss dies gesondert verhandelt und honoriert werden. GRAFIKONZEPT KUNZE überträgt dem Auftraggeber dann die jeweils erforderlichen Nutzungsrechte. Mit der vollständigen Zahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten in dem erforderlichen Rahmen zu verwenden. Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) sind honorarpflichtig. Ausgenommen davon sind Logos, die inkl. aller Nutzungsrechte abgegeben werden. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von GRAFIKONZEPT KUNZE. Werden vom Auftraggeber Vorlagen eingebracht, so stellt der Auftraggeber sicher, dass diese Vorlagen nicht mit Nutzungsrechten Dritter belegt sind.

4. Honorar
Sämtliche Arbeiten werden nur nach Auftragserteilung des Auftraggebers vorgenommen und sind grundsätzlich kostenpflichtig. Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten ohne Abzug zu zahlen. Honorare sind Nettobeträge, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Werden Leistungen in Teilen abgenommen, so ist das jeweilige Teilhonorar bei der Abnahme des Teils fällig.

5. Korrekturen
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Reinzeichnungen, inhaltliche oder gestalterische Änderungen und sonstige Textänderungen, die nach Freigabe der jeweiligen Gestaltungs- oder Realisationsphase entstehen, sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) sind nicht durch das Angebot abgedeckt und werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Korrekturabzüge sind vom Kunden auf alle möglichen Fehler zu Überprüfen. GRAFIKONZEPT KUNZE haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Korrekturen oder Änderungswünsche sind eindeutig durch den Auftraggeber zu benennen. Für die korrekte Bearbeitung ungenauer, fehlerhafter oder missverständlicher Vorgaben und Änderungen wird keine Garantie übernommen.

6. Produktion
Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Realisation (z.B. Fotografie, Druck, Programmierung) nimmt GRAFIKONZEPT KUNZE nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Die Produktion wird von GRAFIKONZEPT KUNZE nach besonderer Vereinbarung überwacht. GRAFIKONZEPT KUNZE ist ermächtigt, erforderliche Entscheidungen und Weisungen zu treffen. Werden von GRAFIKONZEPT KUNZE erstellte Arbeiten nicht von dessen Partnerunternehmen, sondern auf Wunsch des Auftraggebers bei einer von ihm benannten Drittfirma weiterbearbeitet, so übernimmt GRAFIKONZEPT KUNZE für ein einwandfreies Endprodukt keinerlei Gewähr. Von vervielfältigten Werken sind GRAFIKONZEPT KUNZE mindestens 10 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. Diese Exemplare dürfen zur Eigenwerbung benutzt werden.

7. Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist GRAFIKONZEPT KUNZE berechtigt, die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt
Alle Leistungen und Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GRAFIKONZEPT KUNZE.

9. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
GRAFIKONZEPT KUNZE verpflichtet sich, Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln. Haftung für entstandene Schäden aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Soweit GRAFIKONZEPT KUNZE auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung vergibt, haftet GRAFIKONZEPT KUNZE nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Eine Haftung für wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit wird nicht übernommen. Es wird keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien übernommen.

10. Schriftform
Sämtliche Absprachen bedürfen der Schriftform einschließlich der Vereinbarung der Abweichung von der Schriftform.

11. Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit übriger Bestimmungen.

12. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von GRAFIKONZEPT KUNZE.

Februar 2018